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Umgang mit kalten Brandstellen



Ein Brand wurde gelöscht. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Elektrogeräte, Kabel und evtl. Bauschutt.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.


Erste Maßnahmen

Betreten Sie die Brandstelle nur nach Absprache mit Polizei oder Feuerwehr. Sorgen Sie dafür, daß keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nichtbetroffenen Bereiche nasse Tücher zum Schuheabtreten aus. Bei Vorhandensein von Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.


Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengestecks oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Weitere Schutzmaßnahmen können sein:

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff

  • Atemschutzmasken

  • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten

  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten.


Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis

Tel.: 02150 - 916 191

Aufgabe: Auskunft und Beratung in allen Abfall- und Umweltangelegenheiten

Adresse: Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch

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