Vorbeugender Brandschutz durch die Stadt Meerbusch
Allgemeine Informationen zum Vorbeugenden Brandschutz
Telefonisch oder auch vor Ort informieren wir allgemein zum Thema vorbeugender Brandschutz. Eine brandschutztechnische Beratung, Aufklärung und gewünschte Informationen zum Thema Brandschutz können auch telefonisch erfolgen. Je nach Aufwand dauert dies etwa eine Stunde.
Brandschau gem. BHKG NRW (17.12.2015)
Wir übernehmen regelmäßige Überprüfungen von brandschaupflichtigen Objekten (auch zusammen mit anderen Ämtern). Die Brandschau wird in der Regel in Abständen von maximal 6 Jahren durchgeführt. Die Einordnung eines Objektes und die vorgeschriebenen Prüfintervalle der brandschaupflichtigen Objekte erfolgen hierbei mithilfe der Prüfliste des Arbeitskreises Vorbeugender Brandschutz der AGBF NRW (Stand 17.04.2016). Eine Terminabsprache und das entsprechende Anschreiben erfolgen durch den Fachbereich Feuerwehr. Je nach Aufwand bzw. Größe und Nutzung des Objektes kann die Brandschau zwischen einer und acht Stunden dauern. Die Brandschauen sind grundsätzlich Gebührenpflichtig. In Einzelfällen können Brandschauen in nicht brandschaupflichtigen Objekten im Stadtgebiet Meerbusch aber auch durch den Eigentümer beauftragt werden. Rückfragen beantwortet Ihnen hier der Fachbereich Feuerwehr.
Stellungnahmen
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erfolgen die Stellungnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes sowie die Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz an Sachverständige, zur Vorbereitung von Bescheinigungen staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes, durch die Brandschutzdienststelle des Rhein-Kreis Neuss. Weitergehende Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss >>
Beratung im konkreten Fall für Bauherren, Architekten und Investoren
Wir bieten eine brandschutztechnische Beratung für Bauherren, Architekten und Inverstoren bei Bauvorhaben (auch in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern) an. Es erfolgt eine mündliche Beratung mit schriftlicher Bestätigung im Amt oder vor Ort. Eine vorherige Terminabsprache ist erforderlich.
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung
Wir führen Brandschutzerziehungen und Brandschutzaufklärungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen durch. Details für die Brandschutzerziehung oder Brandschutzaufklärung werden vorab mit dem Amt abgestimmt und nehmen bei vorheriger Terminabsprache rund ein bis drei Stunden in Anspruch.
Räumungs- und Evakuierungsübungen
Schulen führen angekündigte und unangekündigte Räumungs- und Evakuierungsübungen durch. Die unangekündigten Übungen werden hierbei durch uns begleitet. Auch Übungen in anderen Einrichtungen oder Betrieben können durch uns begleitet werden. Die Durchführung der Räumungs- und Evakuierungsübungen werden protokolliert und im Anschluss mit besprochen. Je nach Umfang nimmt die Übung mit der Nachbesprechung zwischen einer halben bis zu einer Stunde in Anspruch. Eine Terminabsprache erfolgt mit dem Fachbereich Feuerwehr.
Download Merkblätter und Informationen
Download „Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen“ der Stadt Meerbusch