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Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen



Wenn es in einem Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnellste und kürzeste Weg nach draußen. Damit eine Flucht für die Bewohner aber wirklich zügig und problemlos möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus frei sein. Der Treppenraum, durch den man tagtäglich seine Wohnung oder das Obergeschoss erreicht, muss begehbar sein. So können Betroffene im Notfall fliehen und die Einsatzkräfte ohne Umstände zum Brandort.


Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt die Feuerwehr weitere Ratschläge:

  • An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten. Vor Allem, wenn es sich baurechtlich um feuerhemmende "Brandschutztüren" handelt

  • Den Freiraum unter Treppenpodesten nicht als Lager für brennbare Materialien nutzen

  • Sollte im Notfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, müssen von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner genommen werden. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam.

  • Damit die Feuerwehr allerdings ihre Fahrzeuge aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt: Aufstellflächen nicht zuparken oder zustellen. Die Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr brauchen Platz - einzig und allein für Ihre Rettung!

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